NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG

Die Umwelt zu schützen ist ein wichtiges Thema, das nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen betrifft. Ein neuer EU-Standard verpflichtet Unternehmen, ausführlich über ESG-Themen zu berichten. Der Jahresabschluss, speziell der Lagebericht der Unternehmen, muss nun soziale, ökologische und Governance-Aspekte umfassen. 

Die gesamte Wertschöpfungskette soll durch diese neue Form der Berichterstattung transparenter werden. Die Anforderungen sind umfangreicher als unter der NFRD (Non Financial Reporting Directive) und betreffen nun auch mittelständische und nicht-börsennotierte Unternehmen. Diese Berichterstattung erfordert eine externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte, was zusätzliche Kosten und Aufwand zur Folge hat. Unternehmen müssen sich schnell anpassen, ihre internen Prozesse überarbeiten und möglicherweise Schulungen sowie Beratung in Anspruch nehmen. Die CSRD erstreckt sich auf viele Unternehmen; hiervon betroffen sind große börsennotierte und nicht-börsennotierte Unternehmen sowie mittelständische Unternehmen (KMU), sofern bestimmte Kriterien erfüllt werden.

PROBLEMSTELLUNG

CSRD-Nachhaltigkeitsbericht – kein Thema fordert Unternehmen in der EU aktuell so heraus.

Die EU setzt sich mit der Agenda 2023 für eine nachhaltige Entwicklung Europas ein. In diesem Zusammenhang wurde die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erweitert und in ihrem bisherigen Anwendungsbereich deutlich ausgeweitet. Ziel der EU ist es, die Nachhaltigkeit europäischer Unternehmen zu erhöhen. Man geht derzeit davon aus, dass ca. 15.000 Unternehmen in Deutschland von dieser aktuellen Erweiterung betroffen sind.

Aber was bedeutet das nun?

Die Umwelt zu schützen ist ein sehr wichtiges Thema – nicht nur für Privatpersonen.

Auch Unternehmen sollten diese Aspekte berücksichtigen. Durch die neue EU-Richtlinie zur Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts im Jahresabschluss, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), wurde ein umfassender und einheitlicher Maßstab entwickelt. Davon betroffene Unternehmen sind nun verpflichtet, die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Mensch und Umwelt sowie die Auswirkungen der Nachhaltigkeit auf das eigene Unternehmen darzustellen. Mit dem Jahresabschluss soll zukünftig der detaillierte Umgang mit sozialen und ökologischen Aspekten abgebildet werden. Die gesamte Wertschöpfungskette, einschließlich Risiken und Auswirkungen der Nachhaltigkeit, soll transparenter gestaltet werden. Unternehmen müssen nun umfassende Informationen zu einer Vielzahl von Nachhaltigkeitsthemen bereitstellen – darunter Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (sog. ESG).

Die Herausforderungen der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der Anwendungsbereich, der bisher nur einen kleinen Kreis an Unternehmen dazu verpflichtet hat, wurde erweitert. Die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) betraf bisher große börsennotierte Unternehmen und bestimmte Finanzunternehmen. Die CSRD umfasst nun auch mittelständische und nicht-börsennotierte Unternehmen. Zukünftig sind die Anforderungen an die Berichterstattung deutlich umfangreicher und erfordern zudem eine externe Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer.

Dies stellt Unternehmen vor große Herausforderungen, da dazu nicht nur ein tiefes Verständnis dieser neuen Standards und deren Integration in die Berichtsprozesse erforderlich ist, sondern auch die technischen Besonderheiten des Geschäftsmodells berücksichtigt werden müssen.

Zeitlicher Druck bei der Umsetzung

Die Umsetzung dieser neuen Richtlinien erfolgt in einem sehr kurzen Zeitraum. Die internen Prozesse und das Datenmanagement müssen überarbeitet werden. Daten müssen über Unternehmensbereiche hinweg konsistent und verlässlich gesammelt und ausgewertet werden. Viele Unternehmen müssen sich daher entsprechend informieren und schulen, bzw. benötigen gegebenenfalls externe Unterstützung, um die neuen Anforderungen umzusetzen. Dies gilt besonders für Unternehmen, die bisher wenig oder keine Erfahrung mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung hatten.

Insgesamt fordert die Umsetzung erhebliche Anstrengungen seitens der betroffenen Unternehmen in Bezug auf Ressourcen, Zeit und Fachwissen, was zur wahrgenommenen Komplexität dieser neuen Anforderungen beiträgt.

Offene Fragen und dynamische Umsetzung der CSRD

Die Umsetzung der CSRD ist ein dynamischer Prozess, in einigen Bereichen muss noch Klarheit geschaffen werden. Beispielsweise sind die detaillierten Leitlinien in Bezug auf spezifische Details und technische Standards noch in Entwicklung. Diese Details werden derzeit erarbeitet und müssen von der Europäischen Kommission genehmigt werden.

Die Unternehmen benötigen Klarstellungen darüber, wie die Anforderungen bei komplexen Themen (wie z. B. die Bewertung von Klimarisiken) in der Praxis umgesetzt werden sollen. Auch die Anforderungen an die externe Prüfung sind noch nicht vollständig definiert und müssen zum Teil entwickelt werden.

BETROFFENE UNTERNEHMEN UND DIE BERICHTERSTATTUNG

Die CSRD betrifft eine Vielzahl von Branchen, quer durch die gesamte Wirtschaft.

Börsennotierte Unternehmen

Große Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen

Diese Branchen müssen viele verschiedene Anforderungen berücksichtigen und über die folgenden Praktiken, Bedingungen und deren Umsetzung berichten:

 

  • Umweltauswirkungen
  • Nachhaltigkeitspraktiken und –risiken
  • Nachhaltigkeit der Investitionen
  • Sozialpraktiken
  • Klimaschutzmaßnahmen
  • Energieverbrauch und -effizienz
  • Datenschutz
  • Lieferkettenpraktiken
  • Arbeitsbedingungen
  • Baupraktiken
  • CO2-Emissionen
  • Kraftstoffverbrauch
  • Maßnahmen zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks
  • Kinderarbeit
  • usw.

Die CSRD der Europäischen Union tritt schrittweise in Kraft. Für Unternehmen, die bereits unter die NFRD fallen, beginnt die Berichtspflicht bereits ab dem 01.01.2024. Ab dem 01.01.2025 bis zum 01.01.2028 werden auch andere Unternehmen dazu verpflichtet.

• Ab dem Geschäftsjahr 2024: Unternehmen, die bereits unter die NFRD fallen
Bilanzstichtag: 31.12.2024

• Ab dem Geschäftsjahr 2025: Andere große Unternehmen, die bisher nicht unter die NFRD fallen
Bilanzstichtag: 31.12.2025

• Ab dem Geschäftsjahr 2026: Börsenorientierte KMU, kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen
Bilanzstichtag: 31.12.2026 – mit einer Verschiebungsoption bis 2028.

Unternehmen wird geraten, sich regelmäßig zu informieren oder sich beraten zu lassen, da sich die gesetzlichen Regelungen ändern können. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie alle Anforderungen rechtzeitig erfüllen.

VORBEHALTSAUFGABE FÜR WIRTSCHAFTSPRÜFER UND WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFTEN

Ein externer Prüfer der Nachhaltigkeitsberichte gemäß der CSRD muss bestimmte Qualifikationen und Anforderungen erfüllen. Diese Prüfer müssen unabhängig vom geprüften Unternehmen sein und dürfen keine Interessenkonflikte haben. Außerdem müssen sie über die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen verfügen und sich fortlaufend weiterbilden, um die regelmäßigen Entwicklungen beurteilen zu können.

Die spezifischen Prüfungsstandards, die von nationalen und internationalen Gremien festgelegt werden, müssen eingehalten werden, um eine hohe Qualität dieser Berichte zu gewährleisten. Der gesamte Prüfprozess sollte gut dokumentiert sein, um Transparenz zu gewährleisten und eine Nachvollziehbarkeit für zukünftige Überprüfungen zu ermöglichen.

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften dürfen als Prüfer fungieren und diese Vorbehaltsaufgabe durchführen. 

Unterm Strich bedeutet dies, dass diese Tätigkeiten nur von Personen und Organisationen ausgeführt werden dürfen, die sich laut CSRD qualifiziert haben und eine Zulassung besitzen.

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland

Stand 2023 gab es in Deutschland circa 14.000 zugelassene Wirtschaftsprüfer und circa 2.000 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Ein Großteil dieser Prüfer besitzt jedoch keinen Peer Review (Qualitätskontrolle), was zur Konsequenz hat, dass diese keine gesetzlichen Abschlussprüfungen durchführen dürfen.

Wie viele dürfen in dieser Tätigkeit agieren?

Es ist schwer einzuschätzen, wie viele Wirtschaftsprüfer und/oder Prüfungsgesellschaften bereits über die notwendigen Fähigkeiten verfügen und wie viele sich derzeit ausbilden lassen.

Die großen Prüfungsgesellschaften sowie andere große internationale Netzwerke besitzen bereits einen großen Mandantenstamm und werden nicht viele neue Unternehmen unterstützen können, da dieses Thema sehr umfangreich ist.

Mittlere sowie kleine Gesellschaften beginnen bereits, ihre Kompetenzen im Bereich Nachhaltigkeitsprüfung auszubauen. Dieser Anteil könnte jedoch geringer ausfallen als bei den großen Gesellschaften.

In Deutschland müssen 15.000 Unternehmen berichten

Derzeit wird geschätzt, dass 15.000 Unternehmen davon betroffen sind. Dazu kommen auch die Unternehmen hinzu, die nach den Kriterien für Großgesellschaften bilanzieren. Auch diese sind verpflichtet, umfassend über Nachhaltigkeitsthemen zu berichten.

Reichen die Prüfer aus?

Es ist realistisch anzunehmen, dass nicht alle Prüfer oder Prüfungsgesellschaften bereit oder in der Lage sein werden, sich in diesem Bereich weiterzubilden. Es ist deshalb davon auszugehen, dass nicht ausreichend Wirtschaftsprüfer und/oder Prüfungsgesellschaften vorhanden sein werden, wenn die Nachfrage nach Nachhaltigkeitsprüfungen steigt.

Fazit: Bereits jetzt handeln! 

Man darf den zeitlichen Druck der Umsetzung nicht aus den Augen verlieren. Vermutlich werden sich zukünftig weitere Prüfer entsprechend qualifizieren lassen, aber es muss bereits jetzt gehandelt werden. Eine zeitnahe Anpassung und Beratung spielt eine wesentliche Rolle.

WIR HELFEN IHNEN!

Sie brauchen unsere Unterstützung? Wir sind bestens vorbereitet!

Wir unterstützen Sie gerne auf dem Weg zu Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung. Es ist unser Ziel, Sie umfassend über die Anforderungen des Nachhaltigkeitsberichts nach CSRD zu informieren und Sie bei der Umsetzung zu beraten.

Sprechen Sie uns gerne frühzeitig an, damit wir gemeinsam genug Vorlaufzeit haben, um Ihr Unternehmen bestmöglich vorzubereiten. Unser Ziel ist es, ausreichend Kapazitäten bereitzustellen, um unsere bestehenden Mandanten, als auch neue Mandanten, optimal betreuen zu können.

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